Die seit dem 1.März 2006 in Kraft getretene Novelle zum Telekommunikationsgesetz 2003 (TKG) nimmt nun die im Jahre 2003 eingeführte Lockerung des TKG hinsichtlich der Zusendung elektronischer Post (einschließlich SMS) an Unternehmen ohne vorherige Zustimmung wieder zurück
Ab nun werden für die Zusendung von E-Mail-Werbung an Unternehmen die gleichen Voraussetzungen gelten wie für die Zusendung an Verbraucher d.h. der Empfänger muss im Vorhinein der Zusendung zustimmen.
Eine Zusendung von Werbe-Mails ohne vorherige Zustimmung ist nur mehr unter folgenden Vorausetzungen gestattet, wenn
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