Management-Info

Artikel empfehlen

Wichtig - Bitte ankreuzen:

Ich bestätige, dass ich dieses Formular ausschliesslich zum Zwecke der Empfehlung dieser Website verwende und mir der Empfänger persönlich bekannt ist.
Der Betreiber dieser Website übernimmt keine Haftung für die Benutzung dieser Funktion.

Nachricht:

Guten Tag <Empfängername>!

Ich habe mir soeben eine Interessante Steuerberater-Homepage angesehen.

Die Adresse lautet:
https://www.kanzlei-schirmer.at/

Diesen Artikel möchte ich besonders empfehlen:

ABC der Planungsrechnung - Teil II


Link zum Artikel

<Sendername>

Diese Sicherheitsabfrage dient dazu, Formular-Spam zu unterbinden.
Bitte geben Sie die Buchstaben-Zahlen-Kombination in das Feld ein.

neue Sicherheitsabfrage laden

(Wenn Sie die Buchstaben und Zahlen nicht eindeutig erkennen, können Sie hier ein anderes Bild für die Sicherheitsabfrage erzeugen)

ABC der Planungsrechnung - Teil II

Juni 2006

"In der letzten Ausgabe der Management-Info haben wir den Aufbau und Inhalt des Leistungsbudgets beschrieben. Das Leistungsbudget ist eine Plan-Gewinn- und Verlustrechnung und zeigt die geplante Ertragskraft des Unternehmens. Im zweiten Teil unseres Schwerpunktes zur Planungsrechnung werden nun die übrigen Bestandteile einer integrierten Unternehmensplanung dargestellt, die einerseits die geplante Vermögensstruktur (Planbilanz) und andererseits die geplante Finanzlage (Plan-Kapitalflussrechnung) umfassen."

Die Plan-Bilanz für das nächste Jahr wird in der Regel zu einem Zeitpunkt erstellt, zu dem die Ist-Bilanz für das abgelaufene Jahr noch nicht vorliegt. Üblicherweise werden daher die aktuellen Ist-Werte herangezogen und darauf aufbauend eine Bilanzprognose für den 31. Dezember (bei einem regulären Geschäftsjahr) erstellt. Die prognostizierten Werte sind dann zugleich die Ausgangswerte für die Plan-Bilanz. Im Rahmen der Erstellung einer Planungsrechnung werden dann die einzelnen Positionen der Bilanz analysiert und deren weitere Entwicklung festgelegt. Dabei müssen vor allem folgende Aspekte berücksichtigt werden:

:: Das Anlagevermögen zum 1.1. erhöht sich um die geplanten Investitionen und vermindert sich um Anlagenverkäufe (zu Buchwerten) und geplante Abschreibungen.

:: Das Vorratsvermögen zum 1.1. erhöht sich um die Zukäufe und produzierten Güter und vermindert sich um die geplanten Abfassungen (bewertet mit Herstellungskosten). Zu beachten ist, dass eine Ausweitung der Geschäftstätigkeit (Umsatzwachstum!) in der Regel auch mit einem Anstieg des Lagerbestandes verbunden ist. Sofern eine genaue Mengenplanung nicht möglich ist, kann der Vorratsbestand auch vereinfacht mit einem (aus Erfahrungswerten gewonnenen) bestimmten Prozentsatz der Umsatzerlöse oder der Materialaufwendungen angesetzt werden.

:: Der Entwicklung des Forderungsbestandes werden in der Praxis oft bestimmte Umschlagshäufigkeiten zugrunde gelegt. Gewährt man zB eine Zahlungsziel von 30 Tagen, so schlägt sich der Forderungsbestand jährlich rd 12 Mal um. Die Forderungen sind dann mit einem 1/12 der geplanten Umsatzerlöse in die Planbilanz aufzunehmen und noch um eine allenfalls enthaltene Umsatzsteuer zu erhöhen. Zahlen Kunden erfahrungsgemäß nicht pünktlich, ist die Umschlagshäufigkeit zu verringern und eine höhere Kapitalbindung in der Finanzplanung zu berücksichtigen.

:: Die Veränderung der liquiden Mittel ergibt sich aus der Plan-Geldflussrechnung.

:: Das Eigenkapital zum 1.1. erhöht sich um den Plangewinn laut Leistungsbudget bzw vermindert sich um den Planverlust. Eine Eigenkapitalzufuhr ist dabei ebenso noch zu berücksichtigen wie geplante Entnahmen oder Gewinnausschüttungen.

:: Rückstellungen lassen sich oft nicht im Detail planen und sind daher im Regelfall mit Schätzwerten anzusetzen. Erfahrungsgemäß vom Umsatz abhängige Rückstellungen wie Boni, Garantien etc können auf Basis der Umsatzplanung ermittelt werden.

:: Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden üblicherweise auf Basis geplanter Umschlagshäufigkeiten ermittelt. Hat man zB ein Zahlungsziel von 60 Tagen, so schlagen sich die Verbindlichkeiten jährlich rd 6 Mal um. Die Verbindlichkeiten sind dann mit einem 1/6 der geplanten Materialeinkäufe und sonstigen betrieblichen Aufwendungen (sofern Fremdleistungen) in die Planbilanz aufzunehmen und noch um eine allenfalls enthaltene Umsatzsteuer zu erhöhen.

:: Die sonstigen Verbindlichkeiten und Finanzierungsverbindlichkeiten basieren auf dem geplanten Finanzierungsbedarf. Plant man zB die Mittelzufuhr durch Gesellschafterdarlehen, ist dies im Rahmen der sonstigen Verbindlichkeiten zu berücksichtigen. Zu beachten ist, dass eine Ausweitung der Geschäftstätigkeit in der Regel zunächst mit einem höheren Finanzierungsbedarf verbunden ist.

Um den geplanten Finanzierungsbedarf zu ermitteln, ist schließlich noch eine Plan-Kapitalflussrechnung zu erstellen. Ein fixes Schema dafür gibt es nicht, in der Praxis wird jedoch oftmals wie folgt vorgegangen:

Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss laut Leistungsbudget
+
Abschreibungen auf das Anlagevermögen
-
Gewinne aus dem Abgang von Anlagevermögen
+
Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen
+/-
Erhöhung (+)/Verminderung (-) von langfristigen Rückstellungen

Cashflow aus dem Ergebnis
+/-
Verminderung (+)/Erhöhung (-) der Vorräte und aktiver Rechnungsabgrenzung
+/-
Verminderung (+)/Erhöhung (-) der Forderungen
+/-
Erhöhung (+)/Verminderung (-) der Verbindlichkeiten ohne Finanzierungsverbindlichkeiten und passiven Rechnungsabgrenzung
+/-
Erhöhung (+)/Verminderung (-) der kurzfristigen Rückstellungen

Cashflow aus dem operativen Bereich
-
Investitionen in das Anlagevermögen
+
Anlagenveräußerungserlöse

Cashflow aus Investitionsaktivitäten
+
Einzahlung von Kreditaufnahmen
-
Rückzahlung von Krediten
+
Einzahlung sonstige Finanzierungen (zB Gesellschafterdarlehen und -zuschüsse)
-
Rückzahlung sonstige Finanzierungen
-
Gewinnausschüttungen

Cashflow aus Finanzierungsaktivitäten

Die Veränderung der liquiden Mittel ergibt sich dann als Summe der einzelnen Cashflows. Zeigt sich im Rahmen der Planungsrechnung, dass beispielsweise nicht ausreichend liquide Mittel vorhanden sind, ist eine Überprüfung weiterer Finanzierungsmöglichkeiten vorzunehmen. Wenn sich auch dann der Finanzierungsbedarf nicht decken lässt, ist möglicherweise eine Überarbeitung der Planungsrechnung beginnend mit dem Leistungsbudget erforderlich.

Abschließend ist noch anzumerken, dass die Planungsrechnung auch eine wichtige Grundlage für Soll-Ist-Vergleiche ist. Im Rahmen solcher Vergleiche werden den Soll-Werten (Planungsrechnung) die tatsächlichen Ist-Werte gegenübergestellt. Abweichungen sind zu analysieren und in den nächsten Planungsprozess einzubeziehen.

Bild: © NAN - Fotolia

Fach-Infos als PDF-Format

zum Download

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.