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Für die Veranlagungszeiträume 2008 und 2009 erhöht sich für Arbeitnehmer die mögliche Negativsteuer (Steuergutschrift), sofern die Voraussetzungen für den Bezug des Pendlerpauschales erfüllt sind. Die Deckelung wird von 10% auf 15% bestimmter Werbungskosten (vor allem Sozialversicherung) angehoben, der Höchstbetrag steigert sich von maximal € 200 auf € 240 pro Jahr. Negativsteuer fällt an, wenn aufgrund der geringen Einkünfte keine (Lohn)Steuerbelastung eintritt, aber Abgaben an die Sozialversicherung entrichtet wurden. Häufig davon betroffene Gruppen sind Teilzeitbeschäftigte, Lehrlinge und geringfügig Beschäftigte. Die Negativsteuer kann rückwirkend mit der Arbeitnehmerveranlagung (Formular L1) vom Finanzamt eingefordert werden.
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