Der vorläufige Fahrplan zur schrittweisen Öffnung von Geschäften:
Ab 14.4. können kleine Geschäftslokale für den Verkauf von Waren und Handwerksbetriebe wieder unter den folgenden Bedingungen öffnen:
Max. 400m2 Verkaufsfläche
Nur 1 Kunde pro 20 m2
Sicherstellen der maximalen Kapazität durch Einlasskontrolle
Kunden und Mitarbeiter müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen
Regelmäßiges Desinfizieren muss sichergestellt werden
Bau- und Gartenmärkte können auch bereits ab 14.4. aufsperren unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche - die weiteren Auflagen gelten selbstverständlich auch in diesem Bereich
Die 400 m2 Grenze gilt für die gesamte Fläche von Einkaufszentren
Ab 1. Mai können alle Geschäfte für den Verkauf von Waren sowie Friseure unter strengen Auflagen öffnen.
Alle anderen Dienstleistungsbereiche inkl. Hotels und Gastronomie werden bis Ende April evaluiert mit dem Ziel ab Mitte Mai eine stufenweise Öffnung zu ermöglichen.
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